Rechtsprechung
   VGH Bayern, 06.04.1995 - 23 B 94.1087   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,11124
VGH Bayern, 06.04.1995 - 23 B 94.1087 (https://dejure.org/1995,11124)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.04.1995 - 23 B 94.1087 (https://dejure.org/1995,11124)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. April 1995 - 23 B 94.1087 (https://dejure.org/1995,11124)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,11124) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 185
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • VG Gera, 08.12.1998 - 5 E 1256/98

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht;

    Nach einer in der obergerichtlichen Rechtsprechung eines anderen Bundeslandes und in der Literatur teilweise vertretenen Rechtsauffassung kann auch eine grundlegende Änderung einer vorhandenen leitungsgebundenen Einrichtung, durch die eine neue und andere Anlage geschaffen wird, eine Herstellung i. S. d. § 7 Abs. 1 Satz 1, 1. Alternative ThürKAG sein, für die wie bei einer erstmaligen Herstellung Herstellungsbeiträge verlangt werden können (BayVGH, Urt. v. 08.11.1994 - 23 B 91.1751 - BayVBI. 1995 S. 436; Urt. v. 06.04.1995 - 23 B 94.1087 - NVwZ-RR 1997 S. 185; Urt. v. 13.02.1981 - Nr. 23 B 1688/79 - BayVBI. 1991 S. 661; vgl. ferner Oehler, Thüringer Kommunalabgabengesetz, § 7 Anm. 3.1.2; Ritthaler, § 7 Anm. 2 S. 37).

    Eine solche wesensverschiedene, neue Einrichtung soll danach im Bereich der Abwasserbeseitigung vor allem dann entstehen, wenn ein zwischenzeitlich völlig unzureichendes Entwässerungssystem, das bei Zugrundelegung heutiger wasserwirtschaftlicher Erkenntnisse lediglich als Provisorium bezeichnet werden könnte, durch eine den Anforderungen einer modernen Abwasserbeseitigungseinrichtung genügenden Anlage ersetzt wird (Ritthaler, a. a. O.; BayVGH, Urt. v. 13.02.1981, a. a. O.; vgl. Urt. v. 06.04.1995, a. a. O.), insbesondere wenn sowohl die bisher nur mechanisch gereinigten Abwässer aus einem bestimmten Baugebiet als auch die ohne Behandlung in einer Kläranlage entsorgten Abwässer aus anderen Teilen des Entsorgungsgebietes künftig nach einem Gesamtkonzept vollbiologisch geklärt werden (BayVGH, Urt. v. 06.04.1995, a. a. O.).

  • VG Gera, 22.01.1999 - 5 E 557/98

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Grundstückseigentümers zur Zahlung von

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VG Gera, 04.03.1999 - 5 E 106/98

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht;

    Hiernach wird mit der grundlegenden Umgestaltung einer vorhandenen Einrichtung eine "andere" Einrichtung neu hergestellt, für die wie bei jeder erstmaligen Errichtung einmalige Herstellungsbeiträge verlangt werden können (VGH München, Urteil vom 06.04.1995, NVwZ-RR 1997, 185; Urteil vom 08.11.1994, BayVBl. 1995, 436; Urteil vom 23.03.1993, BayVBl. 1993, 755; Urteil vom 13.02.1981, BayVBl. 1981, 661; Oehler, Thüringer Kommunalabgabengesetz, § 7 Anm. 3.1.2.; Ritthaler, Thüringer Kommunalabgabengesetz 1994, S. 37).

    Dies soll nach der Rechtsprechung des VGH München (Urteil vom 06.04.1995, NVwZ-RR 1997, 185) etwa dann der Fall sein, wenn die bisher nur mechanisch gereinigten Abwässer aus einem bestimmten Baugebiet als auch die ohne Behandlung in einer Kläranlage entsorgten Abwässer aus anderen Teilen des Gemeindegebietes künftig nach einem Gesamtkonzept vollbiologisch geklärt werden.

  • VG Magdeburg, 30.11.2015 - 9 A 116/14

    Anschlussbeiträge für gemeindeeigene Grundstücke nach Aufgabenübertragung auf

    Umgekehrt wird eine alte, ehemals endgültig hergestellte Anlage nicht dadurch zum Provisorium, dass eine neue geplant/verwirklicht wird (vgl. VGH München, U. v. 06.04.1995 - 23 B 94.1087 - BayVBl. 1996, 466), denn was einmal hergestellt war, kann auch nicht durch einen Aufgabenübergang nachträglich in den Zustand der Unfertigkeit versetzt werden.
  • VG Lüneburg, 16.12.2008 - 5 A 263/07

    Geschäftsordnung; Seniorenbeirat; Verstoß; Wahlverfahren

    Verstöße gegen die Geschäftsordnungsregelungen beeinträchtigen deswegen grundsätzlich auch nicht die Rechtmäßigkeit von gefassten Beschlüssen (vgl. OVG Münster, Urteil vom 27.8.1996 - 15 A 32/93 - NVwZ-RR 1997, 185 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht